Cristina Campean

Cristina Campean

 
Mattig-Suter und Partner Schwyz

Neues Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften
tritt in Rumänien in Kraft
 

Am 04.11.2010 wird das neue Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften (PPP) in Kraft treten. Dadurch wird die Kooperation zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft geregelt und die grundsätzliche Abfolge von Verfahrensschritten zur Anbahnung und Umsetzung eines PPP- Projekts bestimmt. Vor allem im Bereich der Infrastruktur waren revidierte Reglungen dringend notwendig. Das PPP-Gesetz stellt allerdings nur einen rechtlichen Rahmen dar. Die praktische Handhabung durch die Behörden ist noch unklar.
 
Der Anwendungsbereich des neuen PPP-Gesetzes Nr. 178/2010 umfasst die Abwicklung von PPP-Projekten, den Abschluss von Projektverträgen sowie die Gründung und den Betrieb von Projektgesellschaften. Das Gesetz findet bei der Konzessionierung öffentlicher Arbeiten oder Dienstleistungen, bei der Konzessionierung von öffentlichen Gütern und im Falle der Zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit keine Anwendung. Auch fallen der Erwerb oder die Vermietung von Immobilien, die Einstellung von Arbeitskräften sowie Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten die von dem öffentlichen Partner finanziert werden, aber die nicht ausschliesslich diesem zu Gute kommen, nicht unter den Bestimmungen des Gesetzes.
 
Jedes Projekt wird durch die Veröffentlichung einer Absichtsanzeige des öffentlichen Partners über das öffentliche Informationsnetz SEAP eingeleitet, auch wird der PPP-Vertrag publik gemacht. Die beiden Partner gründen anschliessend eine Projektgesellschaft deren Tätigkeit in einem Dienstleistungsvertrag zwischen der Projektgesellschaft und den beiden Partnern geregelt ist. Die Projektgesellschaft wird als juristische Person rumänischen Rechts gegründet und besteht während der gesamten Dauer des Projektes. Beim Projektabschluss geht das hergestellte Gut an den öffentlichen Partner über und die Projektgesellschaft wird aufgelöst.

Mindeststeuer abgeschafft

 
Die am 1. Mai 2009 eingeführte Mindestkörperschaftsteuer (MMP berichtete) wurde am 1. Oktober 2010 wieder abgeschafft. Erhofft waren EUR 84 Mio. an zusätzliche Budgeteinnahmen und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung durch Mikrounternehmen. Über 130.000 geschlossene Kleinbetriebe, 65.000 Arbeitslose und EUR 25 Mio. Verluste im öffentlichen Haushalt ist die entmutigende Bilanz der nun abgeschafften Steuer.
 
Steuerpflichtige, die bis zum 30. September 2010 eine Mindestkörperschaftsteuer zahlen mussten, sollen die für das 3. Quartal anfallende Körperschaftsteuer bis zum 25. Oktober 2010 entsprechend abführen. Für das Gesamtjahr 2010, sowie insbesondere für das 4. Quartal, müssen einige Übergangsvorschriften beachtet werden:
 
Insgesamt müssen 2 Körperschaftsteuererklärungen für das Wirtschaftsjahr 2010 eingereicht werden. Eine Körperschaftsteuererklärung für die Periode vom 1. Januar bis 30. September 2010 ist nach der bis dahin geltenden Rechtslage bis zum 25. Februar 2011 einzureichen und die Körperschaftsteuer auch bis zu diesem Zeitpunkt abzuführen. Auch für die Periode vom 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2010 ist zusätzlich eine zweite Körperschaftsteuererklärung bis spätestens den 25. April 2011 einzureichen.
 
Informaţii, Noiembrie 2010