Cristina Campean

Cristina Campean

 
Mattig-Suter und Partner Schwyz

Rumänien erhöht Steuern
 

Das Amtsblatt Rumäniens veröffentlichte am 28. Juni 2010 die Regierungseilverordnung Nr. 58, die das rumänische Steuergesetzbuch ergänzt und verändert. Die Verordnung ist am 1. Juli 2010 in Kraft getreten und betrifft unter anderem die Mehrwertsteuer, die Einkommenssteuer, die Gewinnsteuer sowie die Steuer auf Einkünfte in Rumänien nicht ansässiger Personen.
Die Mehrwertsteuer wurde per 1. Juli 2010 von derzeit 19% um fünf Prozentpunkte auf 24% erhöht. Die Massnahme soll dazu dienen, das Budgetdefizit unter 6.8% des Bruttoinlandsproduktes zu halten. Der rumänische Finanzminister hofft, dass durch die Steuererhöhung etwa 4 Mia. RON (ca. 1 Mia. EUR) zusätzlich in die Staatskasse fliessen. Dies würde rechnerisch ausreichen, um das Budgetdefizit unter der mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarten Grenze zu halten und die Notkredite in Höhe von 20 Milliarden ermöglichen.
 
Der reduzierte MWST-Satz von 9% für Eintrittskarten zu Museen, Konzerten und Kinos, für Medikamente, Prothesen, (Schul)Bücher und Presseartikel sowie für Hotelübernachtungen bleibt unverändert. Weiterhin steuert man 5% beim Erwerb einer Wohnung oder eines Grundstücks im Rahmen eines Sozialprogramms bei.
 
Die Einheitssteuer für Einkommen und Gewinne bleibt unverändert bei 16%. Jedoch erhöhte sich die Steuer auf Dividenden, die von einer rumänischen juristischen Person an eine andere rumänische juristische Person ausgeschüttet werden, mit wenigen Ausnahmen von 10% auf 16%.
 
Laut Verordnung sind neu Essensbons, Krippengutscheine, Urlaubsgutscheine und Abfindungen bei Massenentlassungen steuerpflichtig. Nettoeinkünfte aus geistigen Eigentumsrechten wur-den von 40% auf 20% und die der Einkünfte aus der Schöpfung monumentaler Kunstwerke von 50% auf 25% herabgesetzt.
 
Nettogewinne oder -verluste aus Investitionen werden neu sowohl am Ende jedes Quartals als auch jährlich ermittelt. Nettogewinne aus der Übertragung von Wertpapieren werden jetzt mit 16% besteuert (bis 30. Juni 2010 lag der Satz bei lediglich 1%). Auch der Steuersatz auf Einkünfte aus Glücksspielen wurde von 20% auf 25% erhöht.
 
Der IWF empfiehlt dem Nachbarstaat Bulgarien eine Ausgabenreduktion anzustreben, bevor es auch dort zu einer künstlichen Steuererhöhung kommt.
 
Mitteilung, Juli 2010